- 1535 - 1277. König Ottokar (so hat die Wiener Handschrift des Zdenco von Drebicz richtig statt H. etc. bei Voigt) urkundet den zwischen dem Herzog B(olezlaus) von Schlesien und dessen Sohn einer- und dem Herzog H(einrich) von Breslau andrerseits auf 1 Jahr von nächstem Michaelis ab geschlossenen Waffenstillstand, und gelobt dem Ersteren, den Letzteren nöthigen Falls sogar mit Gewalt dazu anzuhalten, sich dem Schiedssprüche des Herzogs B(oleslaw) von Krakau zu fügen. Voigt Formelbuch des Henr. Ital. 62. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |